AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die fewovermittlungkoeln.de vermietet möblierte Wohnungen im Kölner Stadtgebiet und Umgebung auf Zeit für eigene Rechnung und im Namen und für Rechnung von Dritten. Im Folgenden bezeichnet „Vermieter“ daher zum einen die fewovermittlungkoeln.de oder den Eigentümer der jeweiligen Wohnung.

 

1. Verbindliche Buchung / Mietvertrag

Eine verbindliche Buchung in Form eines Mietvertrages kommt zustande, wenn die Wohnung vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Die Bestellung und Buchungsbestätigung erfolgt dabei schriftlich per E-Mail. Nach erfolgter Buchung wird in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages sofort fällig. Der verbleibende Betrag muss entweder spätestens 3 Tage vor Mietbeginn per Überweisung eingegangen sein, oder in bar bei Wohnungsübergabe beglichen werden.

Der Mietvertrag ist bindend und verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung. Der Mietvertrag kommt nur zwischen den genannten Vertragsparteien zu Stande. Mieter und Schuldner der Miete ist dabei immer der Adressat der Buchungsbestätigung. Die weitere Untervermietung seitens des Mieters an fremde Dritte ist ausdrücklich untersagt.

 

2. Anreise / Abreise

Grundsätzlich ist der Einzug am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Der Auszug am Abreisetag hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Abweichungen hiervon sind in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich, sofern es die vorhergehende und nachfolgende Belegung einer Wohnung zulässt. Bei einer Anreise später als 22:00 Uhr fällt eine Spätanreisegebühr von 35 Euro an.

 

3. Stornierung der Buchung

Eine kostenfreie Stornierung der Buchung seitens des Mieters ist bis drei Monate vor Beginn des Mietzeitraumes möglich. Eine eventuelle Anzahlung wird in diesem Fall erstattet.

Bei Stornierung von weniger als drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Gesamtbetrages (in der Regel die geleistete Anzahlung) an.

Bei Stornierung von weniger als vier Wochen bis zu zwei Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes liegt die Stornogebühr bei 50% des Gesamtpreises.

Wird die Buchung in weniger als zwei Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes storniert, wird der Gesamtpreis als Stornogebühr fällig.

Kann die Wohnung nach einer Stornierung von weniger als 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes wieder erfolgreich an einen neuen Mieter vermietet werden, so reduziert sich die Stornogebühr auf 20% des Gesamtpreises.

Reist der Mieter später an oder früher ab oder wird die Wohnung mit weniger Personen belegt als dies vereinbart war, so fällt dennoch der volle vereinbarte Mietpreis an.

Der Vermieter behält sich vor, die Buchung aufgrund von nicht durch ihn zu vertretenden Umständen (z.B. Unbewohnbarkeit durch einen Schaden) oder anderen wichtigen Gründen jederzeit zu stornieren oder auf eine gleichwertige Wohnung umzubuchen.

 

4. Verwendung der Wohnungen

Die vom Mieter angemietete Wohnung darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Andere Verwendungen, insbesondere das Feiern von Festen und Parties, ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter ist verpflichtet sich an die jeweilige Hausordnung zu halten.

 

5. Vom Mieter verursachte Schäden

Ist in der angemieteten Wohnung ein Schaden entstanden, der durch den Mieter verursacht wurde, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf. Sollte der Mieter über keine Haftpflichtversicherung verfügen, kommt er persönlich für den entstandenen Schaden auf. Der Mieter haftet gegenüber der fewovermittlungkoeln.de bzw. dem jeweiligen Vermieter für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die erwarteten Kosten zur Behebung des Schadens abzusichern.

 

6. Zugang aus wichtigem Grund

Der Vermieter kann die Wohnung nach Absprache mit dem Mieter jederzeit auch in Abwesenheit des Mieters betreten oder hierfür Dritte zur Ausführung von Arbeiten beauftragen.

Liegt ein besonders wichtiger Grund vor, beispielsweise zur Abwendung einer Gefahr für die Wohnung, behält sich der Vermieter das Recht vor, auch ohne vorherige Absprache mit dem Mieter die Wohnung zu betreten.

 

7. Datenschutz

Personengebundene Daten des oder der Mieter werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist.